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Online-Petition |
Der
Link zu dieser Petition lautet: Mit der Grundsteuer, vor allem auch durch die geplante Grundsteuerreform,
werden Mieter in Städten und Ballungsräumen weiter mit hohen Mietkosten
belastet. Sie müssen die Grundsteuer als Betriebskosten zahlen. Das ist nicht
hinnehmbar! Deshalb muss die Grundsteuer aus dem Katalog umlegbare
Betriebskosten in der Betriebskosten-Verordnung gestrichen werden! Begründung
Die Grundsteuer ist eine Eigentümersteuer. Wer als
Eigentümer seine Immobilie selbst bewohnt, zahlt deshalb Grundsteuer. Wer die
Immobilie vermietet, zahlt aber nicht. Hier zahlen die Mieter. Nach geltendem
Recht hat der Vermieter die Möglichkeit, die Grundsteuer über die
Betriebskostenabrechnung auf die Mieter abzuwälzen. Das muss ein Ende haben.
Wir fordern, dass die Position Grundsteuer nicht länger über die Betriebskosten
abgerechnet werden darf, dass auch vermietende Eigentümer die Eigentümersteuer
zahlen müssen. Wer von steigenden Immobilienpreisen und Immobilienwerten
profitiert, soll auch die darauf entfallende Steuer zahlen. Alles andere wäre
absurd: steigen die Immobilienpreise und Immobilienwerte, bezahlen Mieter mit
immer höheren Mieten. Wenn sie hierfür jetzt auch noch höhere Grundsteuern
zahlen müssen, zahlen sie doppelt für die Wertsteigerungen für die
Eigentümerimmobilie. |
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Mieter-Tipp | Verständlichkeit von Gesetzen Das Bundesministerium für Jusitz und für Verbraucherschutz hat eine Online-Befragung zur Verständlichkeit von Gesetzen gestartet. Letztlich geht es um eine gute und praxisnahe Rechtsetzung und damit um Gesetze, die nicht nur für Juristen einigermaßen verständlich sein soliten, sondern vor allem auch für Nichtjuristen, für Mieter und Vermieter. Machen Sie mit und sagen Sie dem Ministerium, ob Sie die Gesetze verstehen bzw., wenn nein, warum nicht. Nähere Informationen finden Sie auf dem Anschreiben des Bundesjustizministeriums. Hier der Link zur Umfrage: https://mietrecht-verstaendlichkeit.questionpro.eu |
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Wasserversorgung Eine vom Vermieter - berechtigt oder unberechtigt - veranlasste Unterbrechung der Kaltwasserversorgung der Wohnung berechtigt zu einer Mietminderung in Höhe von 50% (LG Frankfurt/Oder 15 S 112/17). |
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Untermietzuschlag Da selbst eine stärkere Belegung einer Wohnung einen Untermietzuschlag nicht per se rechtfertigt, kann erst recht bei gleichbleibender Belegung der Wohnung kein Zuschlag gefordert werden (LG Berlin - 64 S 104/18). |